Insbesondere Bäume und Sträucher an oder in der Nähe von Grundstücksgrenzen stellen oft ein Problem dar, das immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn führt.

Seit 1. Juli 2004 gilt in Österreich ein neues Nachbarschaftsrecht hinsichtlich Pflanzen an der Grundstücksgrenze. Bereits vor dieser Gesetzesänderung durfte man im Sinne der Selbsthilfe Wurzeln eines fremden Baumes aus seinem Boden reißen. Außerdem war es erlaubt, überhängende Äste abzuschneiden oder zu benützen, ohne dass es diesbezüglich Einschränkungen gab. Diese Regelung wurde dahingehend modifiziert, dass der Nachbar nun bei der Entfernung von Wurzeln oder Ästen fachgerecht vorzugehen und die Pflanzen möglichst zu schonen hat. Das Abschneiden hat sich auf Wurzeln oder Wurzelteile zu beschränken, die die Pflanze gefahrlos entbehren kann – sodass das Überleben der Pflanze bzw. die Statik des Baumes gesichert werden kann. Erforderlichenfalls müsste ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Das Recht des Nachbarn Überhängendes abzuschneiden bzw. Wurzeln zu entfernen, ermöglicht aber kein gerichtlich durchsetzbares Recht auf Entfernung des Überhängenden bzw. Herüberwachsenden.

Beim Entfernen von Ästen und Wurzeln darf man fremden Grund nicht betreten. Das Schnittgut ist selbst zu entsorgen und darf auch nicht zum Nachbarn hinüber geworfen werden.

Die Kosten des Schnittes bzw. der Entfernung sind vom beeinträchtigten Liegenschaftseigentümer selbst zu tragen. Ist durch Äste oder Wurzeln jedoch bereits ein Schaden entstanden oder es droht ein Schaden, so hat der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der Kosten zu ersetzen. Allenfalls besteht auch ein Schadenersatzanspruch.

Rechts-Tipp

Worauf Sie beim Schneiden von Bäumen oder Sträuchern an oder in der Nähe von Grundstücksgrenzen achten sollten:

  • Äste und Wurzeln müssen fachgerecht abgetrennt werden, sodass die Pflanze nicht zerstört wird.
  • Das Schnittgut ist auf eigene Kosten zu entsorgen.
  • Es empfiehlt sich, vorher mit dem Nachbarn das Gespräch bzw. Einvernehmen zu suchen, sodass Streitereien erst gar nicht entstehen

Veröffentlicht in der Tiroler Tageszeitung am 25.3.2016